Allgemeine Geschäftsbedingungen der LLSMART CONNECT MARKETING S.R.L. ab Juli 2025

ABSCHNITT A (Anwendbarkeit auf Verbraucherverträge und Verträge mit dem Unternehmen)Die Website www.leads-connect.de

1. Anwendungsbereich, Salvatorische Klausel


1.1.Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle rechtsgültigen Verträge und Vereinbarungen zwischen "LLSMART CONNECT MARKETING" (im Folgenden "Agentur" genannt) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden "Kunde" genannt), unabhängig davon, ob der Kunde Unternehmer oder Verbraucher ist.

Für Kunden, die Verbraucher sind, gelten zusätzlich die Bestimmungen von Abschnitt B.

Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn sie bekannt sind, nicht anerkannt und ihnen wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, es wird im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Eines besonderen Widerspruchs durch die Agentur gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bedarf es nicht.

1.2.Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Änderungen der AGB werden dem Kunden mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.

1.3.Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrags getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform, um wirksam zu werden. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

1.4.Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, z.B. weil sie gegen zwingendes Recht verstoßen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

2. Vertragsparteien und Vertragsabschluss

2.1.Der Betreiber der Werbeagentur ist:

LLSmart Connect Marketing LLC

info@leads-connect.de

2.2.LLSmart Connect Marketing LLC (falls zutreffend hinzufügen: E.U.] erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Online-Marketing, Copywriting, Artikel- un Blogerstellung, SEM und ähnliches. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anhängen und Leistungsbeschreibungen der Agentur.

2.3.Grundlage für die Arbeit der Agentur und integraler Bestandteil des Vertrags ist das Briefing, das der Kunde der Agentur zukommen lässt und in dem auch der Umfang der zu erbringenden Leistungen festgelegt wird. Dies kann schriftlich in Form eines Dokuments, als Text in einer E-Mail oder über eine Plattform wie Upwork erfolgen. Wenn das Briefing mündlich stattfindet, wird die Agentur eine schriftliche Darstellung des Inhalts des Briefings erstellen.

Der Vertrag kommt erst nach schriftlicher Annahme durch die Agentur zustande.

Nachträgliche Änderungen am Inhalt der Dienstleistung bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.

2.4.Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

3. Welche Dienstleistungen wir anbieten

3.1 Verwaltung sozialer Medien

Unsere Dienstleistungen umfassen die Einrichtung Ihrer Social-Media-Plattformen. Vor der Auftragserteilung weist die Agentur den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass sich die Anbieter von "Social-Media-Kanälen" (z.B. Facebook, im Folgenden "Anbieter" genannt) in ihren Nutzungsbedingungen das Recht vorbehalten, Anzeigen und Auftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Dementsprechend sind die Anbieter nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher ein von der Agentur nicht kalkulierbares Risiko, dass Anzeigen und Auftritte ohne Angabe von Gründen und ohne Benachrichtigung entfernt werden können. Im Falle einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird den Anbietern die Möglichkeit eingeräumt, eine Gegendarstellung abzugeben, doch auch in diesem Fall kann der Inhalt sofort entfernt werden. In diesem Fall kann die Wiederherstellung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustands einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch der Bestellung des Kunden zugrunde. Mit der Erteilung des Auftrags erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines etwaigen Vertragsverhältnisses (mit)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien der besagten "Social Media Kanäle" einzuhalten. Aufgrund der aktuell gültigen Nutzungsbedingungen und der Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen geltend zu machen und damit die Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur jedoch nicht garantieren, dass die beauftragte Kampagne jederzeit abrufbar ist.

3.2 Texterstellung

Unser Copywriting-Service umfasst eine umfassende Marktrecherche zum Thema und zu den Schlüsselwörtern sowie die Erstellung von Blogbeiträgen, Website-Inhalten, Pressemitteilungen, E-Mails, Social-Media-Inhalten, Whitepapers oder Werbeslogans durch fachkundige muttersprachliche Copywriters.

Bitte beachten Sie, dass sich das Unternehmen das Recht vorbehält, die Texte auszugsweise für unser Portfolio zu verwenden, es sei denn, es wurde im Vorfeld etwas anderes vereinbart.

3.3 Website-Kopie

Unser Website-Kopierservice umfasst die Vermittlung wichtiger Informationen über Ihre Marke und die Verbesserung der Platzierung Ihrer Website bei Google, Bing und anderen Suchmaschinen durch die Durchführung von Suchmaschinenoptimierung.

3.4 Übersetzungen

Ein ständig verfügbarer Übersetzer bietet Übersetzungsdienste aus anderen Sprachen ins Deutsche und aus dem Deutschen in andere Sprachen.

4. Schutz von Konzepten und Ideen

4.1.Hat der potentielle Kunde die Agentur bereits im Vorfeld zur Erstellung eines Konzepts aufgefordert und kommt die Agentur dieser Aufforderung vor Abschluss des Hauptvertrags nach, so gelten die folgenden Regelungen:

Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur gehen der potentielle Kunde und die Agentur ein Vertragsverhältnis ein ("Pitching-Vertrag"). Dieser Vertrag basiert ebenfalls auf den AGB.

Der potentielle Kunde erkennt an, dass die Agentur bereits mit der Konzeptentwicklung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

Das Konzept unterliegt in seinen sprachlichen und grafischen Teilen dem Schutz des geltenden Urheberrechts, sofern das Ergebnis ein "Werk" darstellt, d.h. originell ist und in einem greifbaren Ausdrucksmittel fixiert ist. Dem potentiellen Kunden ist es nicht gestattet, diese Teile ohne die Zustimmung der Agentur zu verwenden oder zu bearbeiten, und zwar auf der Grundlage des Urheberrechts und der darin enthaltenen Bestimmungen.

Konzepte enthalten auch Ideen, die für die Werbung relevant sind, aber nicht die Bezeichnung 'Werk' annehmen, wie in Abschnitt 4.1 vorgeschrieben, und daher nicht den Schutz des Urheberrechts genießen. Diese Ideen stehen am Anfang eines jeden kreativen Prozesses und können als 'zündender Funke für alles, was später produziert wird' definiert werden und sind somit der Ursprung der Marketingstrategie. Daher sind die Elemente des Konzepts, die einzigartig sind und der Marketingstrategie ihren wiedererkennbaren Charakter verleihen, geschützt. Insbesondere Werbeslogans, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbematerialien usw. gelten als Idee im Sinne dieses Abkommens, auch wenn sie kein 'Werk' darstellen.


4.2.Der potentielle Kunde verpflichtet sich, diese von der Agentur im Rahmen des Konzepts präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb der Richtlinie eines später abzuschließenden Hauptvertrags nicht kommerziell zu verwerten oder verwerten zu lassen oder zu nutzen oder nutzen zu lassen.

4.3.Ist der potenzielle Kunde der Meinung, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, die er bereits vor der Präsentation entdeckt hat, ist er gehalten, dies der Agentur innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail mitzuteilen und dabei Belege anzuführen, die eine zeitliche Zuordnung ermöglichen.

4.4.Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potenziellen Kunden eine für ihn neue Idee vorgestellt hat. Wird die Idee vom Kunden genutzt, so wird davon ausgegangen, dass die Agentur dabei verdienstvoll geworden ist.

4.5.Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen unter diesem Punkt befreien, indem er eine angemessene Entschädigung zahlt, die je nach Einzelfall berechnet wird und der 19%igen Mehrwertsteuer unterliegt. Die Befreiung tritt erst in Kraft, nachdem die Agentur die Entschädigung in voller Höhe gezahlt und den Eingang bestätigt hat.

5. Eigentumsrecht und Urheberrecht

5.1.Die im Rahmen des Auftrages erbrachten Leistungen, auch solche aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), einschließlich einzelner Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Designoriginale im Eigentum der Agentur und können von dieser jederzeit, insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, zurückgefordert werden. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vereinbarte Dauer und im vereinbarten Umfang die einfachen Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Vertrages erstellten Arbeiten. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Vertragsende noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Vereinbarungen bei der Agentur (Eigentumsvorbehalt).

5.2.Änderungen oder Anpassungen der Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für den Kunden tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und (soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind) des Urhebers zulässig. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist nicht gestattet. Die Überlassung aller sogenannten "offenen Dateien" ist somit ausdrücklich vom Vertrag ausgeschlossen. Die Agentur ist nicht verpflichtet, sie herauszugeben. D.h. ohne vertragliche Abtretung der zusätzlichen Nutzungsrechte für "elektronische Werke" hat der Kunde keinen Rechtsanspruch auf diese.

5.3.Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist die ausdrückliche Zustimmung der Agentur erforderlich, unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist. Die Agentur und der Autor haben dafür Anspruch auf eine gesonderte, angemessene Vergütung.

5.4.Die ausdrückliche Zustimmung der Agentur ist auch erforderlich für die Nutzung von Leistungen oder Werbemitteln der Agentur, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erstellt hat, nach Ablauf des Agenturvertrages, unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht.

5.5.Der Kunde haftet gegenüber der Agentur für jede unrechtmäßige Nutzung.

Die Agentur hat das Recht auf vollständige Information über den Umfang der Nutzung.

5.6.Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel in angemessener Weise und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für die eigene Werbung veröffentlichen, ohne dass der Kunde dafür einen Anspruch auf Vergütung hat. Diese Signierung und werbliche Nutzung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Kunden ausgeschlossen werden.

6. Leistungen Dritter / Beauftragung Dritter

6.1.Die Agentur ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die Leistung selbst zu erbringen, sich bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder solche Leistungen zu substituieren ("Fremdleistung").

6.2.Die Beauftragung von Dritten im Rahmen eines Externen Dienstes erfolgt entweder im eigenen Namen der Agentur oder im Namen des Kunden, letzteres nur nach Zustimmung des Kunden. Die Agentur wählt diesen Dritten sorgfältig aus und stellt sicher, dass er über die erforderlichen beruflichen Qualifikationen und Zertifizierungen verfügt.

6.3.Der Kunde geht gegenüber den ihm benannten Dritten Verpflichtungen ein, die über die Laufzeit des Vertrages hinausgehen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall einer Kündigung des Vermittlungsvertrages aus wichtigem Grund.

7. Fristen

7.1 Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, gelten angegebene Liefer- oder Leistungsfristen als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Vereinbarungen über Fristen werden schriftlich festgehalten oder von der Agentur schriftlich bestätigt.

7.2 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Kunde kann hieraus keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Agentur herleiten. Dies gilt auch, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder ausfallen.

7.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, kann der Kunde erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

8. Vorzeitige Beendigung

8.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

a) Die Erbringung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder sich trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert.

b) der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung mit Nachfristsetzung von 14 Tagen weiterhin gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag, wie z.B. die Zahlung eines fälligen Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c) Es bestehen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden, und der Kunde leistet auf Aufforderung der Agentur keine Vorauszahlungen oder stellt keine angemessene Sicherheit, bevor die Agentur ihre Leistungen erbringt.

8.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus triftigen Gründen und ohne Setzung einer Nachfrist aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Beseitigung des Vertragsverstoßes weiterhin gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt.

9. Vergütung

9.1.Es gilt die schriftlich vereinbarte Vergütung. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine hat die Agentur ohne weitere Mahnung Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a.. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, der Agentur die im Falle des Zahlungsverzugs entstehenden Mahn- und Inkassokosten zu erstatten, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind. Das Recht, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt von dieser Bestimmung unberührt.

9.2.Erstreckt sich die Entwicklung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, können die Vertragsparteien Abschlagszahlungen oder Teilzahlungen für die bereits erbrachten Teilleistungen an den Kunden vereinbaren.

9.3.Bei Änderungen oder Beendigung von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen ändern, sind die der Agentur dadurch entstandenen Kosten zu erstatten und die Agentur ist von jeglicher Haftung gegenüber Dritten befreit.

Ist die Kündigung nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur zurückzuführen, hat der Kunde der Agentur auch das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, darüber hinaus ist die Agentur von jeglicher Verantwortung für Schäden oder sonstiger Haftung aus dem Geschäft befreit.

9.4.Der Kunde ist nicht berechtigt, seine eigenen Forderungen mit Forderungen der Agentur zu verrechnen, es sei denn, die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder ist gerichtlich festgestellt worden.

9.5.Zwei Korrekturläufe sind im Vertragspreis enthalten. Für jede weitere Korrektur wird der Stundensatz der Agentur von 75 € / netto berechnet.

10. Zusätzliche Leistungen

Unvorhergesehene zusätzliche Arbeiten bedürfen der gegenseitigen Absprache und ggf. einer zusätzlichen Vergütung, die zu dem Zeitpunkt zu vereinbaren ist, zu dem sie anfallen.

11. Geheimhaltungsverpflichtung der Agentur

11.1 Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie durch den Auftrag des Kunden erhält, zeitlich unbegrenzt streng vertraulich zu behandeln.

12. Pflichten des Kunden

12.1.Der Kunde stellt der Agentur unentgeltlich alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Daten und Unterlagen zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur gemäß https://llsmartmarketing.agency/privacy-policy/ sorgfältig behandelt und nach Abschluss des Auftrags an den Kunden zurückgegeben.

12.2.Im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt vergibt der Unternehmer-Kunde Aufträge an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur.

12.3.Der Kunde ist ferner verpflichtet, alle für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuell bestehende Urheber-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den vorgesehenen Zweck verwendet werden können. Die Agentur haftet im Falle lediglich leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die Verletzung solcher Rechte Dritter durch überlassene Unterlagen. Wird die Agentur von einem Dritten wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so stellt der Kunde die Agentur von jeglicher Haftung frei; der Kunde hat der Agentur alle Nachteile zu ersetzen, die der Agentur durch die Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsvertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur zu diesem Zweck unaufgefordert alle Unterlagen zur Verfügung.

13. Gewährleistung und Haftung der Agentur

13.1.Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit, der von der Agentur entwickelten und durchgeführten Maßnahmen, trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und/oder spezielle werberechtliche Bestimmungen verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, wenn diese ihr im Laufe der Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden tätig geworden ist, obwohl sie dem Kunden Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Mitteilung der Bedenken hat schriftlich zu erfolgen. Hält die Agentur eine wettbewerbsrechtliche Prüfung für eine zwingend durchzuführende Maßnahme, so trägt der Kunde diese Kosten nach Rücksprache mit der Agentur.

13.2.Die Agentur haftet in keinem Fall für sachliche Aussagen über die Produkte und Dienstleistungen des Kunden, die in Werbemaßnahmen enthalten sind. Die Agentur haftet auch nicht für den patent-, urheber- und markenrechtlichen Schutz/die Eintragung der im Rahmen des Auftrags gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzepte und Entwürfe.

13.3.Im Falle leichter Fahrlässigkeit sind die Agentur und ihre Mitarbeiter, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ("Personen") von jeglicher Haftung für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden befreit, unabhängig davon, ob es sich um direkte oder indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, Schäden aufgrund von Verzug, Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit muss von der geschädigten Partei bewiesen werden. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer "Leute".

13.4.Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab dem Datum der Lieferung/Leistung. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren ebenfalls in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, in jedem Fall aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadensersatzansprüche sind auf den Nettoauftragswert beschränkt.

Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne der Richtlinie (EU) 2019/2161 (Verbraucherrichtlinie), gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als sie nicht zwingenden Bestimmungen des geltenden Verbraucherschutzgesetzes widersprechen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1.Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.

14.2.Bei Verträgen mit Kaufleuten wird für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen der Agentur und dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz der Agentur sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

14.3.Soweit in diesem Vertrag Bezeichnungen, die sich auf natürliche Personen beziehen, nur in der neutralen Form angegeben sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweilige geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

15. Anwendbares Recht:

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem rumänischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

ABSCHNITT B (Gilt nur für Verbrauchergeschäfte)

1. Widerrufs- und Rücktrittsrecht im Sinne der Richtlinie (EU) 2019/2161 (Verbraucherrichtlinie)

1.1.Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne der Richtlinie (EU) 2019/2161 (Verbraucherrichtlinie) und hat er den Vertrag auf der Grundlage dieser AGB geschlossen (entweder als Fernabsatzvertrag oder außerhalb der Geschäftsräume der Agentur), kann er diesen bis zum Ablauf einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die Agentur mittels einer eindeutigen Erklärung ( E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierfür kann das diesen AGB beigefügte Widerrufsformular verwendet werden. Der Widerruf muss gesendet werden an: info@leads-connect.de

Der Widerruf muss bei der Agentur eingehen, um wirksam zu sein. Im Falle eines Widerrufs verpflichtet sich der Verbraucher, die erhaltenen Informationen nicht zu verwenden.

1.2.Der Unternehmer-Verbraucher hat (unter anderem) kein Widerrufsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen, wenn er - auf der Grundlage eines ausdrücklichen Antrags des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts im Falle der vollständigen Erfüllung des Vertrags - vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und die Dienstleistung dann vollständig erbracht wurde.

Soll die Agentur vor Ablauf dieser vierzehntägigen Widerrufsfrist vorzeitig tätig werden, bedarf es eines ausdrücklichen Antrags des Kunden, der dadurch im Falle der vollständigen Erfüllung des Vertrags innerhalb dieser Frist sein Widerrufsrecht verliert.

2. Alternative Streitbeilegung

2.1Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung über das Internet unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zur Verfügung. Die Plattform dient als Anlaufstelle für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

LLSmart Connect Marketing ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.